Infos & Kosten
Informationen
Terminvereinbarung:
Gerne können Sie den Termin telefonisch oder per E-Mail ausmachen.
Tel.: +43 677 / 64 10 72 71 psychotherapie.schuster@outlook.com
Erstgespräch:
Das Erstgespräch dient dazu einander kennenzulernen, Ihr Thema und die organisatorischen Rahmenbedingungen zu besprechen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich wohlfühlen und sich vorstellen können mit mir die Therapie zu beginnen.
Therapieverlauf:
Die Frequenz und Dauer der Therapie werden individuell vereinbart nach dem Grundsatz: So kurz wie möglich, so lange wie nötig.
Am Anfang der Therapiekönnen erfahrungsgemäß wöchentliche Termine empfehlenswert sein.
Absageregelung:
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen so früh wie möglich per Mail oder SMS abzusagen. Bis zu 48 Stunden vor dem Termin ist die Absage kostenlos möglich. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Absage wird der exklusiv für Sie reservierte Termin regulär in Rechnung gestellt. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Verschwiegenheitspflicht:
Psychotherapeut*innen sind gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes der Verschwiegenheit verpflichtet.
Covid-19:
Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren und die psychotherapeutische Versorgung weiterhin gewährleisten zu können, habe ich folgende Bitte: Sollten Sie Corona-Symptome haben oder Kontakt mit jemandem mit Corona gehabt haben, testen Sie sich und bleiben Sie gegebenenfalls zu Hause. Wir können unser Gespräch gerne online oder per Telefon abhalten.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Angebote & Kosten
Erstgespräch / Kennenlerngespräch:
kostenlos und unverbindlich
Einzeltherapie/Kinder- und Jugendtherapie:
75€ (50 Minuten)
Familientherapie/ Mehrpersonensetting:
75€ (50 Minuten)
110€ (70 Minuten)
„Gemeinsam Stark“ – Systemische Gruppentherapie für Kinder im Autismus-Spektrum
Sozialtarif:
Bei sehr beschränkten finanziellen Mitteln biete ich auch eine begrenzte Anzahl an Plätzen mit reduzierten Tarifen an – bitte sprechen Sie mich darauf an.
Verrechnung mit der Krankenkasse:
Die Refundierung der Krankenkassa ist als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision leider nicht möglich. Aus diesem Grund wurde das Honorar dementsprechend gestaltet.